Erfolgreich verkauft: Seltenheit! - Winzerhaus mit Potential mitten in Pfaffstätten

2511 Pfaffstätten, Prechtlgasse

Beschreibung

Zum Verkauf gelangt dieses im Jahr 1910 errichtete ehemalige Heurigenlokal mitten in Pfaffstätten!

Das Objekt befindet sich auf einem ansprechenden Grundstück und wurde als Einfamilienhaus umgebaut. Derzeit wird es als Büro genutzt. 

Für das Objekt besteht eine behördliche Baubewilligung für den Um- und Zubau eines Einfamilienhaus - Erweiterung auf zwei Wohneinheiten. 

Das Haus teilt sich wie folgt auf:

Erdgeschoß:
Das EG verfügt über 4 geräumige Zimmer, eine großzügige Küche mit Essbereich, einen Hauswirtschaftsraum, ein Abstellraum, ein Schrankraum, 2 Toiletten und ein Badezimmer.

Keller:
Der ehemalige Weinkeller inkl. Presshaus mit alter Weinpresse und Fasselrutsche ist in etwa 60m² groß. (das Wohnhaus ist zu ca. 40% Teilunterkellert.) 

Garten:
Die Liegenschaft ist auf 764m2 in geschlossener Bauweise angeordnet. Der schöne und praktisch angelegte Garten erstreckt sich hinter dem Gebäude und liegt sehr ruhig.


Infrastruktur:
In fußläufiger Entfernung befinden sich sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarf, sowie verschieden Fachmärkte, eine Bank, Bushaltestellen, Kindergärten, Schulen, Ärzte, Apotheken und vieles mehr.

Öffentliche Anbindungen in Richtung Wien, Wiener Neustadt und regionale Verbindungen zu Vororten erreichen Sie in nur wenigen Gehminuten - ÖBB Bahnhof, Badener Lokalbahn und Busbahnhof 

 

Gerne vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit mir. Ich freue mich auf Sie!

 

Auszug aus dem Covid 19 und Immobiliendienstleistungen - Update vom 12.12.2021 der WKO:

Am 12. Dezember 2021 ist die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (6. COVID-19-SchuMaV) in Kraft getreten, mit der der österreichweit geltende allgemeine Lockdown beendet wurde. Die neue Rechtslage ist Anlass für ein neuerliches Update zur Einwirkung der Corona-Schutzmaßnahmen auf Immobiliendienstleistungen.

  • Kunden dürfen Kundenbereiche von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen – von bestimmten Betrieben mit Versorgungsfunktion abgesehen – nur betreten, wenn sie über einen 2G-Nachweis verfügen. Dies gilt auch für Immobiliendienstleistungen, wie insbesondere Objektbesichtigungen.
  • Beim Betreten und Befahren des Kundenbereichs gilt für Kunden in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber dürfen Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3G-Nachweis verfügen.

 

Die Gesundheit unserer Kunden und natürlich auch unserer Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität!

Deshalb gilt für Kundentermine in den Büros oder bei Immobilienbesichtigungen die 2G-Regel:

Bitte kommen Sie nicht zu einem Termin, wenn Sie Fieber haben oder sich krank fühlen, gerne vereinbaren wir einen neuen Termin mit Ihnen!

  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist von der Bundesregierung empfohlen!
  • 2m Sicherheitsabstand für alle nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen, also auch im Besonderen bei Besichtigungsterminen!

Wir begrüßen Sie sehr herzlich – ohne Ihnen die Hand zu reichen. Gern geben Sie uns Bescheid, ob Sie schriftliche Unterlagen ausgehändigt haben möchten oder ob wir diese einfach per Mail an Sie senden sollen. Wir richten uns gerne nach Ihren Wünschen!

 

Ulrike List / Geschäftsführung

(Aktueller Stand: Covid-19-Maßnahmen der Regierung ab 12.12.2021)

 

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Energieausweis

  • HWB G, 333.9 kWh/m2a
  • fGEE 3,09
  • gültig bis 01.03.2026

Ausstattung

  • Fliesen
  • Laminat
  • Parkett
  • Gas
  • Zentralheizung
  • Einbauküche
  • Pissoir
  • Satteldach
  • Massiv
  • Ziegel

Lageplan